Mittwoch, 02. März 2022

Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG

Webinar

Am 02.03.2022 hält Rechtsanwältin Susanne Boemke ein Online-Seminar zu dem Thema „Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG“.

Veranstalter

Deutsches Krankenhausinstitut

Etwas voreilig haben im Dezember 2021 und Anfang Januar 2022 Arbeitgeber oder Verbände und andere Interessenvertreter von Arbeitgebern geäußert, dass sie Nichtgeimpfte ab dem 16.03.2022 nicht mehr beschäftigen werden und die Arbeitnehmer mit Kündigung rechnen müssen. Arbeitnehmer wiederum haben mit Klagen gedroht. Mittlerweile werden die Äußerungen über die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf allen Seiten etwas abgewogener. Unstreitig ist, dass es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16.03.2022 geben wird. Weiter ist auch gewiss, dass Arbeitgeber die Pflicht zur Umsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben. Eindeutig ist mittlerweile außerdem, dass es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot gibt und auch ein solches nicht vom Arbeitgeber auszusprechen ist.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fragen bei der Umsetzung der Impfpflicht. Sich diesen Fragen zu stellen, ist Ziel dieses Webinars.Ihr NutzenIhre Referentin ist eine sehr erfahrene Anwältin mit einer renommierten und gut vernetzten sowie in der Gesundheitsbranche seit mehr als 15 Jahren etablierten Kanzlei. Sie wird Ihnen aus anwaltlicher Sicht die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für die Praxis erklären und Ihnen die Möglichkeit zur gemeinsamen Diskussion Ihrer Fragen geben. Ziel des Webinars ist es, Ihnen Handlungsanleitungen für Ihre Praxis mitzugeben und Sie als Verantwortliche dadurch auch abzusichern.Inhalt

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsleitung, Personal und Recht

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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